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Anmeldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur

Wenn man ein Balkonkraftwerk im Garten, an der Hauswand oder am Balkon installiert, stellt sich schnell die Frage, wie diese anzumelden ist. Schließlich will niemand zu einer Strafe oder einem Bußgeld verdonnert werden. In diesem kurzen Artikel erklären wir, was genau Sie anmelden müssen, welche Schritte dabei zu beachten sind und mit welchen Konsequenzen sie leben müssten, wenn Sie es nicht tun.

Anmeldung Netzbetreiber

Was bedeutet das für mich?

Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk bei Ihrem Netzbetreiber anmelden, sobald dieses ins öffentliche Stromnetz einspeist. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Solaranlage für die Einspeisevergütung anzumelden. Davon raten wir allerdings ab, da der Bürokratische Aufwand für die Anmeldung und Berechnung der Gewinne meist höher ist als der Gewinn aus dem Balkonkraftwerk selbst.

Warum muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Die Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber ist notwendig, damit dieser den Stromzähler auf Eignung für eine Stromeinspeisung prüfen kann.

Für die Kosten und den Wechsel des Stromzählers kommt Ihr Netzbetreiber und nicht Sie auf.

Was benötige ich?

Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks ist unkompliziert und erfolgt über einen Brief oder eine E-mail an Ihren Netzbetreiber. Ein Musterschreiben finden Sie unten.

Sie benötigen ggf. folgende Unterlagen:

  • Konformitätserklärung für den Wechselrichter

  • Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 (VDE-Zertifikat ihres Wechselrichters)

  • Pv-Modulleistung

  • Wechselrichterleistung (bis 600W vereinfachtes Anmeldeverfahren)

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Falls Sie Fragen zu diesem Prozess haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Gerne helfen wir Ihnen mit Ihrem gekauften Balkonkraftwerk weiter.

Anmeldung Bundesnetzagentur

Was bedeutet das für mich?

Außerdem müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen. Dies ist für alle Solaranlagen und Balkonkraftwerke unabhängig von der Größe Pflicht. Allerdings ist diese Anmeldung bis zu einer Größe von 600 Watt stark vereinfacht (vereinfachtes Anmeldeverfahren). Für gewöhnlich werden bei der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks nur wenige Informationen abgefragt, wie die Leistung Ihrer Solarmodule, Ihres Wechselrichters oder dem Datum der Inbetriebnahme. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite des Marktstammdatenregisters und ist dort noch einmal genau erklärt. Den Link zur Anmeldung Ihres Balkonkraftwerkes finden Sie unter dem Abschnitt "Dokumente"

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Falls Sie Fragen zu diesem Prozess haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Gerne helfen wir Ihnen mit Ihrem gekauften Balkonkraftwerk weiter.

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Dokumente

Anmeldung Netzbetreiber

Anmeldung Bundesnetzagentur

*ACHTUNG*
Diese Texte dienen nur zu informativen Zwecken und stellen keine rechtliche Grundlage dar.

Balkonkraftwerk ohne Anmeldung?

Was bedeutet das für mich?

Grundsätzlich müssen Sie ein Balkonkraftwerk in dem Moment anmelden in dem Sie mit dem öffentlichen Stromnetz und damit auch zwangsläufig anderen Haushalten in Kontakt kommen. Das bedeutet unter normalen Umständen müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk immer beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur anmelden.

Eine Ausnahme bilden sogenannte "Inselanlagen". Diese haben keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz und sind deshalb nicht anmeldepflichtig. Weder bei Ihrem Netzbetreiber, noch im Marktstammdatenregister. Damit Mikrowechselrichter in einem unabhängigem Stromkreislauf funktionieren müssen Sie allerdings auf die technischen Details der Geräte achten. Denn alle zugelassenen Wechselrichter schalten sich automatisch ab, sobald die Verbindung zum öffentlichen Stromnetz getrennt ist. Um dies zu umgehen bräuchten Sie deshalb einen "Taktgeber" für Ihr Stromnetz. Das ist ein Gerät, welches eine Frequenz von 50 Hertz und eine Spannung von 230V vorgibt, wie sie auch normalerweise im Stromnetz zu finden ist. Taktgeber kann z.b. ein Stromgenerator oder Batteriespeicher sein.

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