Nach monatelangem Tauziehen wurde nun, am 16 Mai, die als „Solarpaket I“ bekannt gewordene gesetzliche Neuregelung von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Dieser Schritt ist zu begrüßen.
Unser technisches Verständnis und das nun verabschiedete Gesetz stehen für uns nicht im Widerspruch. Allgemein erwartete Anpassungen der technischen Normen (VDE), die gehandhabte Praxis von Bundesnetzagentur und regionalen Netzbetreibern und vielleicht nicht einmal auszuschließende Rechtstreitigkeiten werden abschließend Klarheit bringen.
Viele unserer Kunden warten bereits seit längerem zu einer genauen Aussage, wie insbesondere unsere Maxxicharge Speichersysteme, welche problemlos Solarmodulleistungen von über 2000Wp unterstützen, zu verstehen und anzumelden sind.
Zunächst ist es so, dass wir als Techniker keine rechtliche Beratung leisten können. Die von uns angebotenen und vertriebenen Systeme (Speichermodule, mit oder ohne Wechselrichter, Solarmodul oder CCU) können im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen nach vorheriger Anmeldung betrieben werden. Insbesondere gibt es nun in bestimmten Bereichen die wünschenswerte Vereinfachung der Anmeldung und die vorherige Inbetriebnahme Möglichkeit. Die Anmeldeformalien beim Markstammdatenregister lassen eine Verfahrensvereinfachung zu, wenn eine „installierte Leistung“ von maximal 2000 Watt und eine Wechselrichterleistung von maximal 800 Voltampere vorliegt. Bei Werten welche darüber liegen wird auf ein weniger einfaches Anmeldeverfahren hingewiesen. Die Anmeldung in beiden Fällen war vorher möglich und ist auch weiterhin möglich.
Wir gewährleisten mit der von uns entwickelten CCU, dass maximal 1800 Watt als wandelbare Leistung an den Wechselrichter weitergegeben werden können. Der technische Aufbau der Central Control Unit (CCU) begrenzt die mögliche Leistung der Solarmodule also auf unterhalb von 2.000 Watt, welche am Wechselrichter maximal anliegen kann. Im technischen Sinn entspricht die gewährleistete Leistungsbegrenzung für uns der Modulleistung, weil nur diese Leistung von den Modulen oder dem Speichersystem an das Hausnetz durchgeleitet werden kann. Die so begrenzte Leistung verteilt sich dann anteilig auf die Anzahl der vorhandenen Module, bleibt aber im Rahmen der summierten Leistungsbegrenzung. Überschüssige Leistung fließt entweder in das Speichersystem oder wird gar nicht erst produziert. Entsprechend der obenstehenden Darstellung halten wir unseren Maxxicharge Speicher, gekoppelt mit der Maxxicharge CCU und einem auf maximal 800 Voltampere begrenzten Mikrowechselrichter für eine Photovoltaikanlage, die auch mit angeschlossenen Solarmodulen mit einer Gesamtleistung von über 2000 Watt Peak, die technisch gewollten Schutzparameter der neuen gesetzlichen Regelung für die vereinfacht anzumeldenden Anlagen erfüllt.
Eine allgemein bekannte und ähnliche Situation ergibt sich auch im folgenden Beispiel:
„Die technisch abgeregelte Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs bleibt dessen Höchstgeschwindigkeit, auch wenn durch die Motorenleistung eine höhere Geschwindigkeit möglich wäre. Dies ist im Fahrzeugschein vieler moderner Fahrzeuge ganz einfach nachzuprüfen.“
Wir sehen dabei die technischen festzustellenden Paramater unserer Anlage im Lichte der europarechtlich geregelten Insignifikanz von Anlagen bis 0,8 kW (Verordnung (EU) 2016/631).
Haben Sie vor unser Maxxicharge System mit einer Mikrowechselrichterleistung von über 800 Voltampere zu nutzen ist die Anmeldung als vollwertige Solaranlage notwendig.
Auch die spätere Nutzung unseres Maxxicharge Systems mit mehreren CCU´s (Multiuse CCU) bedarf einer Anmeldung als vollwertige Solaranlage, da damit die installierte Leistung, welche dem / den angeschlossenen Wechselrichter / n als wandelbare Leistung vorliegt, 2000 Watt übersteigen.
Maxxisun Anmeldeservice für Steckersolargeräte & vollwertige Solaranlagen kommt demnächst
Wir werden einen vollumfänglichen Anmeldeservice durch einen Servicepartner zur Verfügung stellen. Dabei wird der Servicepartner entsprechend der von Ihnen vorgesehen Nutzung die Anmeldungen vornehmen.
Für die vereinfachte Anmeldung reicht es dem Servicepartner aus, wenn die Bestellung bei uns erfolgte, Ihre Bestellnummer nennen. Wenn Sie den Mikrowechselrichter nicht bei uns erworben haben benötigt der Servicepartner das Modell Ihres Mikrowechselrichters und, falls dieser eine standardmäßig eine Leistung von 800VA übersteigt, ein von einem Elektrofachbetrieb oder Ihrem Händler ausgestelltes Leistungsbegrenzungszertifikat, welches darstellt, dass der bei Ihnen angeschlossene Mikrowechselrichter 800VA nicht übersteigt. Wenn Sie das Maxxicharge Speichersystem inkl. CCU nicht bei uns erworben haben reicht es aus, dass Sie dem Servicepartner Ihre auf dem Speichersystem und der CCU stehende Seriennummer angeben.
Der Vertrieb des Stecker-Solar Anmeldeservices beginnt voraussichtlich ab dem 01.06.2024.
Die vereinfachte Anmeldung (Stecker-Solargerät) wird unser Servicepartner für eine Servicepauschale von voraussichtlich 49€ inkl. MwSt. anbieten. Der Service wird auf der Webseite. www.maxxisun.de erhältlich sein.
Für die Anmeldung als vollwertige Solaranlage, welche eine Wechselrichterleistung von 800VA oder eine installierte Leistung von 2000 Watt übersteigt bietet unser Servicpartner einen Anmeldeservice, welcher die Anmeldung im Marktstammdatenregister, die Anmeldung bei ihrem Netzbetreiber, sowie die Abnahme Ihrer installierten PV-Anlage von einer Elektrofachkraft, umfasst.
Die Servicepauschale beträgt hier voraussichtlich 399,00 € inkl. MwSt. zzgl. etwaiger Anfahrtskosten oder notwendiger Umbaumaßnahmen Ihrer Solaranlage, bzw. Umbaumaßnahmen der elektrischen Leitung, an welcher die Solaranlage angeschlossen ist. Diese Zusatzkosten können erst nach Besichtigung des Bauvorhabens evaluiert werden.
Entgegen dem ersten Gedanken, hat die Anmeldung als vollwertige PV Anlage nicht nur Nachteile. Die Anmeldung und Genehmigung als solche bringt folgende wertvolle Möglichkeiten mit sich:
Nutzung der vollen 1800W CCU Leistung
Vergütung von eingespeistem Strom
Beliebige Skalierbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt
Anschluss von Solarmodulen mit bis zu 30 kWp Gesamtleistung
Nutzung des kommenden Multiuse CCU Systems (Max. Output damit 4000W) und der Maxxicharge Wallbox
Für die Vergütung von eingespeistem Strom wird es in unserer Maxxisun App die Möglichkeit geben Solarenergieüberschüsse trotz Nulleinspeisesteuerung in das Netz zu schicken. Mit dem neuen Solarpaket 1 wird die Vergütung dieser Überschusseinspeisung unkompliziert direkt auf Ihrer Jahresstromrechnung Ihres Energieanbieters gegengerechnet.
Der Vertrieb des Anmeldeservices für vollwertige Maxxicharge Systeme beginnt voraussichtlich ab dem 15.06.2024.
Wir sind zuversichtlich, dass auch mit der neuen gesetzlichen Reglung durch unsere Innovation, im Zusammenspiel mit dem intelligenten Speichersystem, für Sie ein ganz neuer Wirkungseffekt solarer Energie mit nachhaltigem Einsparpotential möglich wird.
Mit den demnächst zur Vorbestellung verfügbaren Zubehörteile, wie AC-Ladegerät oder der Multiuse CCU entstehen völlig neue „DIY-fähige“ Möglichkeiten Strom günstig und intelligent zu produzieren, zu speichern und zu verbrauchen.
Ganz im Sinne der Energiewende. Ganz im Sinne des neuen Solarpaket 1.
Ihr Maxxisun Team
Ich schließe mich Willi an, auch versuche Euch schon seit 2 Wochen mit Euch in Kontakt zu kommen. Telefon und e-Mail funktioniert nicht. Bitte meldet euch. Komentar am 6.8.24
Wie kann man Euch erreichen? Emails werden nicht beantwortet, Telefon nicht abgehoben, trotz stundenlanger Versuche
Ich finde nicht poweropti ip
Heute ist der 13 Juni und ich kann noch keinen Anmeldeservice auf euren Seiten entdecken.
Hoffe er kommt noch die Tage.
Ich habe heute ein Paket erhalten. Leider ist nur der Akku enthalten, der Shelly 3EM und die CCU sind nicht dabei. Liefern Sie in zwei Chargen? Es wurde nur eine Lieferung angekündigt.